Liebe Besucher,
herzlich Willkommen auf unserer Website zum Thema Geldauflagen und Bußgelder. Auf dieser Website finden Sie Informationen rund um das Thema "Geldzuweisungen für den Bundesverband Kinderhospiz" und konkrete Projekte, die mit Ihrer Hilfe finanziert werden können.
Ihre Geldzuweisung hilft schwerstkranken Kindern möglichst glücklich und schmerzfrei zu leben!
Von Gerichten, der Staatsanwaltschaft, oder Verwaltungs- und Finanzbehörden zugewiesene Geldauflagen und Bußgelder sind für den Bundesverband Kinderhospiz eine sehr wertvolle Unterstützung. Denn mit ihnen hilft der Verband, lebensverkürzend erkrankten Kindern und deren Familien, die verbleibende Zeit so angenehm wie nur möglich zu gestalten.
Ihre Geldzuweisung ist wichtig für uns:
Etwa 40 000 Kinder und Jugendliche in Deutschland sind so schwer krank, dass sie nicht erwachsen werden. Manche leben mehrere Jahre mit ihrer Krankheit, andere Monate – und wieder andere nur wenige Tage. Die Kinderhospizarbeit hat es sich zu Aufgabe gemacht, diese jungen Menschen und ihre Familien zu begleiten - von der Diagnose an, bis über den Tod des Kindes hinaus. Weil längst nicht alle Kosten unseres umfassenden Angebots von den Kranken- und Pflegekassen übernommen werden, sind wir auf finanzielle Unterstützung angewiesen - insbesondere auf Zuweisungen von Bußgeldern und Gedlauflagen.
Ihre Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern ist bei uns in guten Händen:
Der Bundesverband Kinderhospiz e.V. ist als gemeinnützig und mildtätig anerkannt.
- Die Zuweisungen werden ausschließlich für den in der Satzung vorgesehenen Zweck verwendet. Relevante Satzungsänderungen werden unverzüglich mitgeteilt.
- Wir informieren die zuweisende Behörde zeitnah und ordnungsgemäß über den Eingang bzw. Nichteingang zugewiesener Geldauflagen und Bußgeldern. Eine schnelle und diskrete Abwicklung ist für uns dabei selbstverständlich.
- Ein spezielles Konto für Geldauflagen und Bußgelder gewährleistet eine korrekte und transparente Abwicklung. Auf dem entsprechenden Überweisungsträger steht ein Vermerk „Nicht als Spende absetzbar“.
- Eine jährliche Auflistung der Zuweisungen und ein Rechenschaftsbericht gewährleisten einen transparenten Einsatz der zugewiesenen Mittel.
Unser Konto für Geldauflagen und Bußgelder:
Sparkasse Olpe
BLZ 462 500 49
Kto-Nr. 55 350
BIC: WELADED1OPE
IBAN: DE66 4625 0049 0000 0553 50
Unterstützer unserer Bitte:
Christoph Gödel, Vors. Richter am Bundesverwaltungsgericht a.D.
"Beruflich war ich in der Justiz tätig. Begonnen habe ich als Richter am Landgericht in Freiburg und bei der dortigen Staatsanwaltschaft. Zuletzt war ich Vorsitzender eines Senats beim Bundesverwaltungsgericht und habe mich in dieser Tätigkeit u.a. mit der Wiedergutmachung für Verfolgte in der Zeit des Nationalsozialismus und in der DDR sowie mit wirtschaftsrechtlichen Fragen befasst.
Mein Ziel ist es, einen Beitrag dazu zu leisten, dass unter den Projekten des Bundesverbandes Kinderhospiz insbesondere das Sorgen- und Infotelefon „Oskar“ Erfolg hat. Die Diagnose, dass das eigene Kind lebensverkürzend erkrankt ist, ist erschütternd. Gerade in dieser Situation braucht es jemanden, mit dem die Betroffenen unbefangen über ihre Sorgen, die vielleicht in der Familie zurückgehalten werden, sprechen können und der für die weitere Betreuung des Kindes Hilfestellung bieten kann. Deshalb unterstütze ich die Bitte an Richter und Staatsanwälte, Geldauflagen für das Sorgentelefon „Oskar“ dem Bundesverband Kinderhospiz zuzuweisen."
Unterlagen zum Thema Geldauflagen und Bußgelder:
Gerne senden wir Ihnen spezielle Überweisungsträger, Adressaufkleber mit unserer Anschrift und Kontoverbindung sowie Flyer mit Informationen über die Arbeit des Bundesverband Kinderhospiz e.V. zu.
Diese Unterlagen können Sie gerne bei uns per E-Mail bestellen oder hier downloaden.
Falls Sie weitere Informationen über aktuelle Projekte oder den Bundesverband Kinderhospiz wünschen, rufen Sie mich bitte an oder schicken Sie mir eine E-Mail. Ich beantworte alle Ihre Fragen sehr, sehr gerne.
Herzliche Grüße
Bundesverband Kinderhospiz e.V.
Sabine Kraft
Geschäftsführung